Im Krankheitsfall muss es schnell gehen. Damit Ihr Praxisbesuch bei uns reibungslos verläuft, haben wir hier für Sie wichtige Informationen rund um unsere Praxisabläufe zusammengestellt.
Um Sie zügig anmelden und behandeln zu können, bitten wir Sie als Kassenpatient bei jedem Termin Ihre Versichertenkarte mitzuführen.
Seit einigen Jahren müssen gesetzlich Krankenversicherte eine so genannte "Praxisgebühr" entrichten. Diese müssen wir Ärzte leider von Ihnen erheben, sie wird uns jedoch sofort wieder abgezogen, so dass es sich um einen Durchlaufposten handelt. Grundsätzlich gilt: Die Gebühr beträgt 10,- Euro und ist in jedem Quartal für die jeweils erste Inanspruchnahme eines Arztes zu entrichten. Begibt sich der Versicherte im selben Quartal ohne eine Überweisung zu einem weiteren Arzt, ist die Praxisgebühr erneut zu bezahlen.
Kassen(Praxis)gebühr bei Überweisungen
Eine Überweisung zu einem anderen Arzt bleibt kostenfrei, wenn die Überweisung in dem Quartal erfolgt, in dem bereits die Kassen(Praxis)gebühr entrichtet wurde. Übernimmt ein Arzt die weitere
Behandlung eines Patienten aufgrund einer Überweisung, die im abgelaufenen Quartal ausgestellt worden ist, muss der Versicherte für das dann laufende neue Quartal eine Kassen(Praxis)gebühr
bezahlen.
Quartalsübergreifende Kassen(Praxis)gebühren
Bei einer Behandlung derselben Krankheit über mehrere Quartale ist die Kassen(Praxis)gebühr mehrfach zu entrichten.
Befreiung von der Kassen(Praxis)gebühr
Von der Kassen(Praxis)gebühr befreit sind Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Untersuchungen im Rahmen der Schwangerenvorsorge und ein Großteil der Vorsorgeuntersuchungen und
Schutzimpfungen.
Sollten Sie Fragen zur Kassen(Praxis)gebühr haben, rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.